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  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Erbengemeinschaft, zwei Rinder, Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen tierschutzrechtlicher Verstöße, kein unverzügliches Herbeirufen des Tierarztes, regelmäßige Anwesenheit des Hoftierarztes im Betrieb für sich nicht ausreichend, Nachweis tierschutzrechtlicher Verstöße durch Stellungnahmen der Amtstierärzte, vorrangige Beurteilungskompetenz der Amtstierärzte auch prämienrechtlich relevant, rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts mit einer Geldbuße von 100, 00 EUR für einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht, Cross-Compliance, Sanktion nach Regelbewertung, fehlerfreie Ermessensausübung, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür, keine unzulässige Doppelbestrafung

    Urteil vom 17.04.2023 – W 8 K 22.1361

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen tierschutzrechtlicher Verstöße, zu geringe Einstreu, zu wenig Beschäftigungsmaterial wegen Kannibalismusproblemen im klägerischen Betrieb, wohl kein unverzügliches Herbeirufen des Tierarztes, ein Verstoß hier ausreichend für Sanktion, jedenfalls Nachweis zwei tierschutzrechtlicher Verstöße durch Stellungnahmen des Amtstierarztes und Lichtbilder, vorrangige Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes auch prämienrechtlich relevant, Cross-Compliance, Sanktion nach Regelbewertung, fehlerfreie Ermessensausübung, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür

    Urteil vom 24.03.2025 – W 8 K 23.1753

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Schlagworte Schlagworte
  • 00 EUR für einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht
  • Cross-Compliance
  • ein Verstoß hier ausreichend für Sanktion
  • Erbengemeinschaft
  • fehlerfreie Ermessensausübung
  • jedenfalls Nachweis zwei tierschutzrechtlicher Verstöße durch Stellungnahmen des Amtstierarztes und Lichtbilder
  • kein atypischer Ausnahmefall
  • kein unverzügliches Herbeirufen des Tierarztes
  • keine unzulässige Doppelbestrafung
  • keine Willkür
  • Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen tierschutzrechtlicher Verstöße
  • Nachweis tierschutzrechtlicher Verstöße durch Stellungnahmen der Amtstierärzte
  • rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts mit einer Geldbuße von 100
  • regelmäßige Anwesenheit des Hoftierarztes im Betrieb für sich nicht ausreichend
  • Versagungsgegenklage
  • vorrangige Beurteilungskompetenz der Amtstierärzte auch prämienrechtlich relevant
  • vorrangige Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes auch prämienrechtlich relevant
  • wohl kein unverzügliches Herbeirufen des Tierarztes
  • zu geringe Einstreu
  • zu wenig Beschäftigungsmaterial wegen Kannibalismusproblemen im klägerischen Betrieb
  • zwei Rinder
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